Digitale Impfzertifikate
Seit 11.10.2021 weisen die digitalen Impfzertifikate für die Auffrischungsimpfungen die Impffolge 3/3 aus. Diese wird von der Prüf-App als gültig anerkannt.
Sofern Bürgerinnen und Bürger bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, wurde im digitalen Auffrischungs-Impfzertifikat bisher die Impffolge 3/2 angegeben, also dokumentiert, dass eine Erst- und Zweitimpfung sowie eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist, wobei man nach Erst- und Zweitimpfung rechtlich als vollständig geimpft gilt.
Die Impffolge 3/2 wird allerdings aufgrund der neuen EU-Vorgaben nicht mehr durch Die Apps (CovPASS; CoronaWarnApp) als gültig erkannt, wenn sie mit einer Prüf-App geprüft werden.
Impflinge die noch alte digitale Impfzertifikate mit der Angabe 3/2 haben, können diese in der Apotheke oder im Impfzentrum korrigieren, bzw. manuell neu ausstellen lassen.
In den Apps müssen die fehlerhaften digitalen Auffrischungs-Impfzertifikate (3/2) durch die neuen korrekten (3/3) ersetzt werden.
Dazu muss zuerst das Auffrischungs-Impfzertifikat (3/2) aus der App entfernt, d. h. gelöscht werden und dann dafür das neue Auffrischungs-Impfzertifikat (3/3) eingelesen werden.
Für Fragen steht Ihnen das Impfzentrum Neumarkt gerne zur Verfügung telefonisch unter 09181-5330060 und per E-Mail unter impfzentrum@klinikum.neumarkt.de.
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